Diplom Sexualmedizin
Modul II –
Curriculum für Sexualmedizin
- Ausreichende sexualmedizinische Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um eigenständig Sexualstörungen diagnostizieren und behandeln zu können
- Vermittlung und Vertiefung sexualmedizinischer Kenntnisse zur Diagnose und Behandlung von Störungen der sexuellen Funktion, der sexuellen Entwicklung, der Präferenz, des sexuellen Verhaltens, der Reproduktion und der Geschlechsidentität
- Beurteilung von Indikation, Grenzen, Prognosen und sexualmedizinischen Behandlungsoptionen
- Einübung spezifischer Interventionstechniken in Sexualberatung und Sexualtherapie
- Themenzentrierte, fallbezogene Selbsterfahrung zur Qualitätssicherung der Sexualtherapie
Alle Ärzt*innen, klinische und Gesundheitspsycholog*innen, Psychotherapeut*innen mit adäquater Ausbildung
Ärzt*innen
- Absolvierung des Basismoduls (insgesamt 4 WE)
- Psychosoziale Qualifikation (z.B. Psy I oder nationales Äquivalent)
- Nachdem die Lehrangebote ständig im Fluss sind bzw. neu gestaltet werden, ist zur Zeit eine taxative Aufzählung nicht zielführend. Es muss daher zur Frage des Psy-Äquivalents immer von der Diplomverantwortlichen geprüft werden, ob die unabdingbaren Erfordernisse erfüllt sind. Vor allem muss bei Kolleg*innen mit mehrjähriger nachweislich einschlägiger ärztlicher Tätigkeit mit biopsychosozialer Grundhaltung und Denkweise (z.B. in einer andrologischen, urologischen, gynäkologischen oder onkologischen Klinik, Ambulanz oder Praxis) geklärt werden, ob damit die nötigen inhaltlichen Qualifikationen und Erfahrungen bereits gegeben sind.
- Aufnahmegespräch
Psycholog*innen
– TEXT
Psychotherapeut*innen
– TEXT
Insgesamt 250 Stunden (70 Stunden Theorie, 180 Stunden Praxis)
- 70 Stunden Theorievermittlung (Übungen zum Erwerb der praktisch-therapeutischen Fähigkeiten und der Behandlungskompetenz sind mitlaufend integriert)
- Davon 44 Stunden interaktiv
- 26 Stunden können im Selbststudium via E-learning erarbeitet werden
- 40 Stunden themenzentrierte Balintgruppe
- 60 Stunden themenzentrierte Selbsterfahrung
- 60 Stunden sexualmedizinisch-klinische Fallseminare
- 20 Stunden Anamnese-, Erstgesprächs- und Behandlungs-Supervision
- Sexualanamnese
- Grundlagen der Sexualtherapie
- Störungen der sexuellen Entwicklung
- Funktionstörungen und spezielle Behandlungsmethoden
- Methodik der Sexualberatung und sexualtherapeutischen Intervention
- Forensische Sexualmedizin
- Sexualität bei AIDS und sexuell übertragbaren Erkrankungen
- Praxiserfordernisse bzw. Nachweise für den Kursabschluss
- Erstinterview-Supervisionen: (10 h: 5 Gruppensupervision / 5 Einzelsupervisionen)
- Es ist ein Nachweis von 8 -9 (schriftlich dokumentierten) sexualmedizinischen Erstgesprächen (Einzel- und Paargespräche) erforderlich, die entweder einzeln oder in der Gruppe supervidiert wurden.
- Angeboten werden im Curriculum hierzu Supervisionsgruppen für (jeweils maximal) 5 Teilnehmer mit insgesamt 5 Terminen (á 45 min), bei denen jeweils ein(e) Teilnehmer*in ein Erstinterview vorstellt (mithin bei 5 Terminen 5 Erstinterviews in der Gruppe supervidiert werden, die jede(r) Teilnehmer*in dann als 5 supervidierte Erstgespräche anerkannt bekommt).
- Therapie-Supervisionen: (10 h)
- Erforderlich ist der Nachweis von mindestens 20 (schriftlich dokumentierten) sexualmedizinischen Therapiesitzungen aus mindestens 2 – 4 Behandlungsfällen, die im Verhältnis 4:1 supervidiert wurden.
- Es werden nur Behandlungsfälle mit mindestens 5 Therapiesitzungen (nach Abschluss der Diagnostik) akzeptiert und es müssen mindestens ¾ der Therapiesitzungen als Paarbehandlung nachgewiesen werden (schriftliche Dokumentation aller Behandlungssitzungen).
- Mindestens 15 Therapiesitzungen müssen Paarbehandlungen betreffen.
- Auch hierzu werden im Curriculum Supervisionsgruppen für (jeweils maximal) 5 Teilnehmer*innen mit Terminen à 5DStd. [=45 min/Tn] angeboten, in denen alle TN ihre Behandlungsverläufe darstellen (somit jede/r TN auch die Behandlungsverläufe anderer TN mitverfolgen kann. Diese werden aber nicht als eigene Therapie-Supervisionen angerechnet.)
- Bitte übergeben Sie Ihren jeweils ausgearbeiteten Fall zu den einzelnen Supervisionsgruppenterminen und den Einzelsupervisionsterminen dem Supervisor*in (bei 5 Teilnehmer*innen resultieren insgesamt 5 dokumentierte Fälle, die dann jedem/r Teilnehmer*in anerkannt werden.
- Bei nachgewiesener Teilnahme an sämtlichen Ausbildungsteilen erfolgt ein Abschlusskolloquium. Zum Abschlusskolloquium wird ein Prüfungsfall nach Wahl des Kandidaten*in und vorhergehender, rechtzeitiger Vorlage präsentiert, der dabei diskutiert wird und anhand dessen Erstkontakt, Ergebnisse der Sexualanamnese, Diagnose und DD, Behandlungsplanung und Behandlungsverlauf geschildert werden, sodass dann zu diesem Fall, sowie auch darüber hinaus, theoretische Fragen beantwortet werden müssen.
- Ärzt*innen: Diplomeinreichung bei der Akademie der Ärzte
- Psycholog*innen: Teilnahmebestätigung am Diplomlehrgang der ÖASM, also ein Diplom der Akademie (nicht der ÄK)
Diese dürfen in keinem Kursteil 10% überschreiten. Bei Teilnahme an den jährlichen Kongressen für Sexualmedizin können bis zu 10 Stunden Theorie angerechnet werden.
Aus Gründen der sexualmedizinischen Themenzentrierung und der Gruppendynamik sind anderweitig absolvierte Balintgruppen bzw. Selbsterfahrungsseminare nicht anrechenbar.
- Der gesamte Kursbeitrag beträgt € 6.900,- (Ratenzahlung ist möglich)
- Die Anmeldegebühr von € 550,- ist Teil der Kursgebühr.
- Die Daten unserer Bankverbindung finden Sie hier.
- Die Anmeldung erfolgt elektronisch über unsere Website oder per E-mail und ist erst nach Erhalt der Anmeldegebühr von € 550,- verbindlich. Die Anmeldung wird vom Anbieter schriftlich oder per E-mail bestätigt.
- Der Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung ist bis 30 Tage vor dem Kurstermin kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform per Post, Fax oder E-Mail. Die bezahlte Teilnahmegebühr wird umgehend erstattet – die Anmeldegebühr wird einbehalten.
- Bei späterer Absage werden 30% der jeweiligen Teilnahmegebühr als Stornogebühr berechnet. Die Anmeldegebühr wird nicht erstattet.
- Bei späterem Rücktritt als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe als Ausfallgebühr fällig. Die Anmeldegebühr wird ebenfalls nicht erstattet.
- Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Seminars unmöglich machen, die betreffende Veranstaltung ggf. auch kurzfristig zu stornieren. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren umgehend und in voller Höhe erstattet.


